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Hygieneinspektionen von raumlufttechnischen (RLT) - Anlagen entsprechend VDI 6022

Die vorgeschriebenen Hygieneinspektionen sind
• bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung im Abstand von zwei Jahren
• bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung im Abstand von drei Jahren
• an nassen Rückkühlwerken für RLT-Anlagen im Abstand von zwei Jahren
durchzuführen und müssen von mindestens nach VDI 6022 Blatt 1, Kategorie A qualifiziertem Personal vorgenommen werden.
 

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Faltenbalgrohre, unzulässig im Zuluftbereich

Zu unterscheiden ist die umfang- reichere Erstinspektion einer neu in Betrieb gesetzten Anlage von den weiteren Prüfungen während des Betriebes der Anlage.

Ziel der Hygieneinspektionen ist es, grundsätzliche Mängel zu erkennen, die zu einer gesundheitlichen Belas- tung durch die RLT-Anlage führen können (nicht müssen) und gegebe- nenfalls die entsprechend notwendigen Sanierungen dem Betreiber der Anlage empfehlend wiederzugeben.

Es ist sehr empfehlenswert und aus rechtlicher Sicht zur Erlangung belastbarer Aussagen zwingend notwendig, die Personalunion zwischen Verantwortlichen für die Erstellung, Wartung und Instandhaltung der betreffenden RLT-Anlagen und dem Verantwortlichen für die Durchführung der folgenden Hygieneinspektionen zu vermeiden. Als fatal ist demnach die alleinige Eigenkontrolle dieser mit der Erstellung, Wartung und Instandhaltung betrauten Firmen zu betrachten. Die Fa. Umweltmobil steht Ihnen dagegen unabhängig zur Seite.

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Weitere Informationen
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